Fahrzeug 3 Jahre stillgelegt.
BEACHTUNG!! Dieses Fahrzeug hat keine gültige TÜV-Bescheinigung. Mit einer ungültigen TÜV-Bescheinigung darf das Auto nicht auf der Straße fahren. Daher ist der Käufer für die Durchführung der Zulassungsinspektion am Fahrzeug verantwortlich. Es ist verboten, solches Fahrzeug auf eigenen Rädern zu betreiben. Ob ein ausländischer Auktionator das Auto kauft, kann es nicht ins Ausland exportiert werden, solange es noch durch eine Exportregistrierungsnummer gekennzeichnet ist; nun dann kann das Auto ausgeführt werden. Der Export erfolgt erst nach der vom Käufer bereitgestellten Registrierungskontrolle und die Übergabe der Unterlagen an den Verkäufer! Die Firma Veacom muss immer mindestens drei Tage im Voraus über die Ankunft des Spediteurs informiert werden!!!
Der technische Zustand entspricht dem Alter und der Anzahl der Kilometer/Betriebsstunden. Eine persönliche Prüfung ist erforderlich. Nachträgliche Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
Dieser Text wurde mittels Google Translate übersetzt. Die Gesellschaft Veacom haftet nicht für Ungenauigkeiten oder Missverständnisse, die durch die Übersetzung entstanden.